Ausbilder und Einsatzleiter der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand sowie Mitgänger
Gabelstapler Regalflurförderzeuge Schubmaststapler Hochregalstapler Schlepper Hubwagen Hochhubwagen Ameisen Quersitz Seitenstapler Standgeräte Teleskopstapler Kommissioniergeräte Mitgängergeräte und andere Flurförderzeuge (FFZ) gem. BGV D27 BGG 925 usw.
Und kein selbsternannter Prüfer / Ausbilder
Train the Trainer Ausbildung der Ausbilder und die Weiterbildung für Kranlehrerausbildung Hebebühnenlehrerausbildung Gabelstaplerfahrlehrerausbildung Erdbaumaschinenführerlehrerausbildung seit 2008 sind wir Ausbilder der Ausbilder Ausbilderfahrschule / Verkehrsfachschule und von der Bezirksregierung Arnsberg in der Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen anerkannter Weiterbildungsträger und somit staatlich anerkannt.
Das Schulungsprogramm für Ausbilder von z.B. Flurförderzeugen Kranen Hubarbeitsbühnen Baumaschinen ist DIN EN ISO EU zertifiziert und gilt auch in Luxemburg Holland Dänemark Frankreich England Österreich usw. sowie in der Schweiz bei der Sufa für Schweizer Staatsbürger.
Gründe für die Weiterbildung eines Mitarbeiters zum Ausbilder in einem größeren Unternehmen liegen klar auf der Hand. Mit dieser Maßnahme reduzieren Sie Kosten in Ihrem Unternehmen. Sie müssen lediglich Ihren Mitarbeiter von seiner eigentlichen Arbeit freistellen und Ihrem Ausbilder einen Schulungsraum und andere Schulungsgeräte zur Verfügung stellen.
Der Ausbilder für z.B. Flurförderzeuge, Hebebühnen, Bagger, Radlader oder Krane muss:
- mindestens 24 Jahre alt sein
- 2 J. Meister oder gleichwertige Position wie 4 J. Techniker od. Vorarbeiter sein
- mind. 2 Jahre Erfahrungen im Umgang mit und bei Einsatz von z.B. Frontstaplern, Quersitzstapler, Schubmaststapler, Gabelstapler, Regalstapler, Hochhubwagen
und anderen Flurförderzeugen Baumaschinen oder Kranen besitzen. Der Nachweis erfolgt über z.B. einem gültigen Staplerschein / Kranschein als Nachweis oder auch Befähigungsnachweis als Sicherheitsbeauftragter Sicherheitsfachkraft bzw. Fahrlehrer usw.
Zudem sollten Sie über diese weiteren Qualifikationen verfügen. Man sollte z.B.
- über Fähigkeiten verfügen, eine Gruppe erfolgreich durch die Schulung zuführen.
- selber Kenntnisse von den Geräten haben usw. (siehe auch Punkt 5 der BGG 925 ab Seite 7
bzw. BGG 921 & VDI 2194 für Krane od. BGG 966 Hubarbeitsbühnen usw.).
Die Ausbilder Kurse gelten überbetrieblich und innerbetrieblich und werden von der Berufsgenossenschaft Anerkannt da wir staatlich anerkannter Ausbilder sind.
Es gibt Anbieter z.B. der Fahrlehrerverband ... od. eine Arbeitsschutzakademie die 2-3 Tages Lehrgänge bei Krane oder Stapler anbieten bzw. sogar ohne Geräte wie im HDT also ohne Praktische Schulung oder ohne Rechts & Haftungsfragen oder nicht staatlich anerkannt sind, die sind nicht BGG konform bzw. werden nicht anerkannt vom Fachauschuss der Berufsgenossenschaft und von der DGUV (alt Hauptverband der BG).
Lassen Sie sich z.B. die Anerkennung der Bezirksregierung zeigen das er/sie geprüfter Ausbilder ist und kein ungeprüfter, eine Zertifizierung nach DIN ISO oder AZWV reicht nicht aus um Stapler oder Kran Ausbilder zu schulen.
Termine Ausbilder Flurförderzeuge / Gabelstapler:
mind. 5 Tage gem. BG und DGUV für alle Gerätearten von Flurförderzeugen für 2000,- Euro inkl. Seminarunterlagen wie:
großes PowerPoint für alle Staplerarten Filme Fahrausweise Beauftragungen Zertifikate Fragebögen usw. inkl. Praktische Übungen an mind. 5 vers. Staplern
KW 10 vom 03. bis 07.03.2014
KW 28 vom 07. bis 11.07.2014
KW 46 vom 10. bis 14.11.2014
Andere Termine nach Absprache ebenso Einzellunterricht auf Anfrage mit mehr Preis von mind. 20%
SSM-Arbeitssicherheit
Diane.Drewer
Südstr. 8
59519 Möhnesee
Mo.-Don. von 8:00 bis 12:30
02924/851005
ab 13:00 bis 18:00
0175/1509375